Das Verbot gilt für die reine Freizeitnutzung von Smartphones und internetfähigen Geräten. Schulleitungen müssen die Regelung in ihre Schulordnung aufnehmen, haben aber weiterhin die Möglichkeit, Handys für pädagogische Zwecke zuzulassen.
Schulen sagen Handy-Konsum den Kampf an: Auch Französische Gemeinschaft zieht Grenzen
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