Wer mit dem Zug, Flugzeug oder Schiff aus Großbritannien zurückkehrt und Waren im Wert von über 300 Euro (bzw. 430 Euro bei Anreise per Schiff oder Flugzeug) gekauft hat, muss diese beim Zoll anmelden.
Belgischer Zoll warnt: Einkaufen in London ist nicht wie in Paris
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