Hintergrund: Das deutsche Wahlsystem

<p>Die Kuppel glitzert auf dem Bundestag in der Sonne. Am Sonntag werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei vorgezogenen Neuwahlen gewählt.</p>
Die Kuppel glitzert auf dem Bundestag in der Sonne. Am Sonntag werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei vorgezogenen Neuwahlen gewählt. | Foto: Michael Kappeler/dpa

Die Zweitstimme ist, auch wenn der Name anderes nahelegen mag, die Wichtigere, denn sie entscheidet über die Machtverhältnisse in Deutschland. Nach einer jüngsten Wahlrechtsreform der „Ampel“-Koalition ist auch nicht mehr garantiert, dass jeder Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen holt, tatsächlich ins nationale Parlament einzieht. Anders als bei früheren Wahlen ziehen per Erststimme direkt gewählte Kandidaten nur noch dann in den Bundestag ein, wenn ihre Partei auch genügend Zweitstimmen hat. Sollte eine Partei per Erststimme in mehr Wahlkreisen vorn liegen, als ihr laut Zweitstimme Sitze zustehen, gehen die Kandidaten mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus.

Überhang- und Ausgleichsmandate, die bei den Wahlen 2017 und 2021 das Parlament stark aufgebläht hatten, entfallen nun. Die Zahl der Sitze in der Volksvertretung in Berlin ist auf 630 begrenzt. Möglicherweise sind dann künftig nicht mehr alle 299 Wahlkreise zwischen Aachen und Zittau, Flensburg und Füssen mit einem direkt gewählten Abgeordneten vertreten.

Kanzlerwahl kann dauern.

Der neue Bundestag tritt spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Wahl des neuen Kanzlers oder der Kanzlerin. Dies geschieht allerdings erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen den an der künftigen Regierung beteiligten Parteien. Amtsinhaber Olaf Scholz (SPD) wurde am 8. Dezember 2021 rund zweieinhalb Monate nach der Bundestagswahl zum Kanzler gewählt. (dpa/sc)

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