Freispruch vor Gericht: Helfersyndrom ja, aber kein Vergewaltiger

<p>Für das Eupener Gericht sind die Vorwürfe gegen den 72 Jahre alten Angeklagten nicht mit der für eine strafrechtlichen Verurteilung notwendigen Sicherheit erwiesen.</p>
Für das Eupener Gericht sind die Vorwürfe gegen den 72 Jahre alten Angeklagten nicht mit der für eine strafrechtlichen Verurteilung notwendigen Sicherheit erwiesen. | Illustrationsfoto: David Hagemann

Das Gericht gelangte zu der Einschätzung, dass der 31-Jährige, der mit Sucht- und psychologischen Problem kämpft, durchaus den subjektiven Eindruck gehabt haben könnte, dass sich die Taten so zugetragen haben, wie er sie schilderte, doch die Vorwü

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