Gemeinde und Polizei informieren: Räum- und Verkehrspflichten im Winter

<p>Gemeinde und Polizei informieren: Räum- und Verkehrspflichten im Winter</p>
Illustrationsfoto: dpa

Im Zusammenhang mit der gestrigen Berichterstattung im GrenzEcho betreffend den Winterdienst in St.Vith weisen die Gemeinde und die Polizeizone Eifel die Bevölkerung darauf hin, dass laut Art. 34 der allgemeinen Verwaltungspolizeiverordnung der Eifelgemeinden, Schnee und Eis, die sich vor den in bewohnten Gebiet bebauten Grundstücken auf Bürgersteigen und Gehwegen angesammelt haben, unverzüglich entfernt werden müssen.

Diese Verpflichtung obliegt je nach Situation entweder den Bewohnern bzw. den Nutzern der Gebäude, oder gegebenenfalls dem Eigentümer. Dabei dürfen die Schneemassen nicht auf der Straße abgelagert werden. Die Gemeinde ist alleine für die Räumung von Bürgersteigen vor öffentlichem Eigentum zuständig.

Die Winterdienste der Gemeinden leisten zwar ihr Möglichstes, um die Straßen zu räumen, können jedoch aufgrund der Größe des Wegenetzes – beispielsweise in der Eifel – nicht überall gleichzeitig aktiv sein. Die Räumung erfolgt nach einem durchdachten Konzept: Wetterdaten werden überwacht, nächtliche Kontrollfahrten durchgeführt, und die Priorität liegt darauf, Ortschaften zugänglich und Verbindungswege frei zu halten. Es ist daher weder notwendig noch sinnvoll, die Behörden oder Rettungsdienste direkt zu kontaktieren, um Räumdienste anzufordern. Die Winterdienste arbeiten so effizient wie möglich, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Des Weiteren erinnert die Polizeizone, dass laut Art. 10 der Straßenverkehrsordnung jeder Fahrer verpflichtet ist, sein Fahrverhalten den Witterungsverhältnissen anzupassen. Defensives Fahrverhalten mit langsamer Geschwindigkeit, ausreichendem Sicherheitsabstand, dem Verzicht auf riskante Überholmanöver und einer ruhigen Fahrweise minimiert im Winter das Unfallrisiko und sorgt für eine sichere Ankunft.

Um sicher durch den Winter zu kommen, sollten rechtzeitig hochwertige Winterreifen montiert, das Scheibenwischwasser mit Frostschutzmittel versetzt und die Autoscheiben vor jeder Fahrt gründlich von Schnee und Eis befreit werden.(jj)

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