Polizei erinnert an Regeln: Feuerwerk nur in der Silvesternacht erlaubt

<p>Polizei erinnert an Regeln: Feuerwerk nur in der Silvesternacht erlaubt</p>
Illustrationsfoto: dpa

Die Polizeizone Eifel weist die Bevölkerung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk für Privatpersonen ausschließlich in der Silvesternacht gestattet ist. Erlaubt ist dies in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar lediglich zwischen 23.45 Uhr und 1.30 Uhr. Die Polizei mahnt, das vorgegebene Zeitfenster strikt einzuhalten – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Während Silvester für viele ein freudiges Fest ist, bedeutet die laute Knallerei für Haustiere und Wildtiere erheblichen Stress. „Wir appellieren an Ihre Rücksichtnahme und bitten Sie, das Wohl der Tiere und Ihrer Mitmenschen zu berücksichtigen“, so die Polizeizone in ihrer Mitteilung.

Auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht im Fokus: Jahr für Jahr werden zahlreiche Menschen durch unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen verletzt und müssen in der Notaufnahme behandelt werden. Um solche Unfälle zu vermeiden, rät die Polizei, nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung zu verwenden und die Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu beachten.

Besonders wichtig sei, dass Feuerwerks- und Knallkörper nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Nicht explodiertes Feuerwerk sollte außerdem umgehend aufgeräumt und fachgerecht entsorgt werden, um Unfälle zu vermeiden. (red/jj)

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