„Knöllchen” in französischer Sprache bleiben aktuell

<p>In der jetzt vorliegenden Angelegenheit, die vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden soll, geht es um den Fall einer 51-Jährigen aus der Gemeinde St.Vith, die auf der Luxemburger Straße geblitzt wurde.</p>
In der jetzt vorliegenden Angelegenheit, die vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden soll, geht es um den Fall einer 51-Jährigen aus der Gemeinde St.Vith, die auf der Luxemburger Straße geblitzt wurde. | Illustrationsfoto: Belga

Anhand des konkreten Falls einer in französischer Sprache protokollierten Geschwindigkeitsübertretung im Gebiet deutscher Sprache stellt die Eupener Dreirichterkammer dem Verfassungsgerichtshof gleich drei Vorabentscheidungsfragen.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

  • .. um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen, einfach an die Verkehrsordnung halten...
    das erspart viel Ärger und Geld....

Kommentar verfassen

1 Comment