Ein 62-Jähriger aus der Gemeinde Büllingen ist am Mittwoch vom Eupener Strafgericht zu 18 Monate Haft – davon zwei Drittel auf Bewährung – und zu einer fünfjährigen Aberkennung der bürgerlichen Rechte verurteilt worden.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe bis heute.
| Illustrationsfoto: dpa
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich im Oktober 2021 am Morgen nach einem feuchtfröhlichen Abend einen massiven sexuellen Übergriff auf einen Bekannten erlaubt hat.
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