Das Berufungsgericht befand als Erstes, dass bewiesen ist, dass die fünf Klägerinnen vor ihrem siebten Lebensjahr ohne Zustimmung ihrer Mütter von diesen getrennt wurden – eine Maßnahme, die vom belgischen Staat im Rahmen eines Plans zur systemati
Belgischer Staat wegen Entführung von Métis-Kindern verurteilt
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