Verfassungsartikel 1 für revisionsfähig erklärt

<p>Der Verfassungsprüfungsausschuss der Kammer hat entgegen den Erwartungen Artikel 1 des belgischen Grundgesetzes für revisionsfähig erklärt.</p>
Der Verfassungsprüfungsausschuss der Kammer hat entgegen den Erwartungen Artikel 1 des belgischen Grundgesetzes für revisionsfähig erklärt.

Der Verfassungsprüfungsausschuss der Kammer hat entgegen den Erwartungen Artikel 1 des belgischen Grundgesetzes für revisionsfähig erklärt.

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