Der Tod des Kindes wurde am Samstag festgestellt. Die genauen Umstände des Todes sind noch unklar, und ein Gerichtsmediziner wurde mit weiteren Untersuchungen beauftragt.
Beide Eltern wurden festgenommen und anschließend dem Untersuchungsrichter in Gent vorgeführt. Dieser entschied, sie in Haft zu nehmen, doch zur vorläufigen rechtlichen Einstufung der Tat äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. „Im Interesse der Ermittlungen können wir keine weiteren Informationen geben“, erklärte Annelies Verstraete, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Beide Eltern werden am Freitag vor die Genter Ratskammer gebracht, die über ihre weitere Inhaftierung entscheiden wird. (belga/calü)

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