Ausbildung geht vor: Kronprinzessin Elisabeth muss auf Dotation verzichten

<p>Erhält vorerst keine Dotation: Belgiens Kronprinzessin Elisabeth.</p>
Erhält vorerst keine Dotation: Belgiens Kronprinzessin Elisabeth. | belga


Am 25. Oktober wird Kronprinzessin Elisabeth (endlich) 18 Jahre alt. Ihre Volljährigkeit bedeutet aber nicht, dass sie schalten und walten kann, wie sie will. Denn ihre Eltern, König Philippe und Königin Mathilde, bestimmen noch, wo es lang geht: Zuerst soll ihre Tochter ihren Abschluss am Atlantic College in Wales schaffen und im Anschluss daran ein Hochschulstudium beginnen, gepaart von einer militärischen Ausbildung.

Und damit sich Elisabeth darauf voll und ganz konzentrieren kann, hat das Königspaar beschlossen, dass sie bis zu ihrem Ende des Studiums auf eine Dotation, auf die sich mit der Volljährigkeit Anspruch erheben kann, verzichten muss. Denn das Geldgeschenk in Höhe 2.500 Euro pro Tag ist mit einigen Verpflichtungen verbunden, die in den Augen der Eltern alles andere als fördernd für die Ausbildung und Entwicklung ihres Kindes sind.

Elisabeth soll einfach so normal wie nur eben möglich leben können. Etwas, das mit dem Bezug einer Dotation nicht unbedingt möglich ist. Wer nämlich Mitgift erhält, muss unter anderem ein „Haus“ mit eigenem Personal einrichten, eine offizielle Agenda vorweisen, Aktivitäten organisieren und darüber vor dem Parlament und dem Rechnungshof Rechenschaft ablegen.

In Belgien beziehen zurzeit König Philippe, Prinzessin Astrid, Prinz Laurent und König Albert eine Dotation. Während König Philippe stolze 12,2 Millionen Euro einkassiert, müssen Prinzessin Astrid (334.000 Euro), Prinz Laurent (320.000 Euro) und König Albert (961.000 Euro) mit deutlichen weniger Geld auskommen.

Die flämischen Nationalisten (N-VA) und der rechtsextreme Vlaams Belang fordern seit Jahren die Abschaffung der Dotationen – bislang aber ohne Erfolg.

Übrigens: In den Niederlanden wurde vor Kurzem beschlossen, dass Kronprinzessin Amalia ab ihrer Volljährigkeit eine jährliche Dotation in Höhe von 1,4 Millionen Euro beziehen soll. Eine Entscheidung, die viel Kritik hervorrief. (belga/calü/vrt)

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