Was Sie über die Kommunalwahlen wissen müssen

<p>Gewählt wird in den neun deutschsprachigen Gemeinden auch am 13. Oktober per Computer. Man hat allerdings die Möglichkeit, das Ergebnis seiner Wahl per Ausdruck zu überprüfen.</p>
Gewählt wird in den neun deutschsprachigen Gemeinden auch am 13. Oktober per Computer. Man hat allerdings die Möglichkeit, das Ergebnis seiner Wahl per Ausdruck zu überprüfen. | Archivfoto: David Hagemann

Der Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei im Ministerium informiert in diesen Tagen regelmäßig über die bevorstehenden Kommunalwahlen. Das GrenzEcho hat zu einigen Punkten nachgefragt.


Die DG organisiert die Wahlen in den neun deutschsprachigen Kommunen. Was bedeutet das genau?


Die DG ist dafür zuständig, die Rahmenbedingungen für die Gemeinderatswahlen abzustecken. Sie legt somit zum einen den gesetzlichen Rahmen fest. Beispielweise war die Entscheidung, fortan das elektronische Wahlsystem mit Papierbescheinigung zu verwenden, aufgrund dieser Zuständigkeit getroffen worden. Zum anderen stellt sie die notwendigen Leitfäden und Formulare für die Bürger, für die Listen und Kandidaten sowie für die „Wahloperatoren“ zur Verfügung und sorgt für die allgemeine Kommunikation zum Thema. Die konkrete Durchführung der Wahl liegt dagegen ausschließlich in den Händen der „Wahloperatoren“; konkret handelt es sich um den Distriktvorstand, die Kantonsvorstände, die Gemeindevorstände und die Wahlbürovorstände, die von den Gemeindeverwaltungen logistisch unterstützt werden. Die in diesen Vorständen vertretenen Personen – Präsidenten, Sekretäre, Beisitzer – werden unter Aufsicht der Magistratur besetzt und sind in ihrem Handeln autonom. Auch die für die Validierung der Gemeinderatswahlen zuständige Beschwerdekommission wird durch unabhängige Personen besetzt, die unmittelbar vom Parlament der DG (PDG) bestimmt werden. Die Regierung der DG besitzt hier keinerlei Weisungsbefugnis.


Wie viel kostet die Organisation der Wahlen?


Die definitiven Kosten werden erst nach Abschluss der Wahlen bekannt sein. Schätzungsweise wird der Betrag bei etwa 340.000 Euro liegen. Diese Ausgaben umfassen insbesondere die Entwicklungskosten an den Wahlcomputern und an der Listenhinterlegungs- und Auswertungssoftware „Martine“, die Kosten für das gesetzlich vorgesehene Sicherheitsaudit durch eine externe Prüfstelle sowie den für den Wahltag notwendigen Support. Anschaffungskosten für Wahlcomputer gibt es, anders als 2018, diesmal nicht.


Es gab Rückmeldungen, dass es relativ aufwendig sei, sich als Kandidat für die Kommunalwahlen eintragen zu lassen. Wie läuft die Registrierung konkret ab?


Seit 2018 können sich bei allen Wahlen in Belgien die Kandidaten und Listen elektronisch in die Software „Martine“ eintragen. Diese Software ist mit dem Nationalregister verbunden und kann bestimmte Prüfungen im Hintergrund durchführen (beispielsweise die Kontrolle der Bedingungen zur Wählbarkeit). Dabei handelt es sich um eine Voreingabe, die am Tag der offiziellen Listenhinterlegungen – für die Kommunalwahlen 2024 war dies der 12. und 13. September – lediglich noch bestätigt werden müssen. Allerdings ist es nach wie vor möglich, seine Kandidatur an den genannten Stichtagen auf Papier einzureichen. Tatsächlich haben einige Listen diesen Weg auch gewählt. Der Aufwand ist allerdings nahezu derselbe, da die Bedingungen für die Hinterlegung von Listen, wie beispielsweise die Unterstützung durch eine Anzahl von Wählern oder durch zwei scheidende Mitglieder aus dem Gemeinderat, die gleichen sind.


Wer kann gewählt werden? Wie sehen die Listen aus? Was ist anders im Vergleich zu den Wahlen zum Parlament der DG am 9. Juni?


Die Kandidatenlisten unterscheiden sich insofern, als dass bei den PDG-Wahlen in jeder Gemeinde die gleichen 25 Kandidaten zur Wahl standen, während bei den anstehenden Gemeindewahlen von Kommune zu Kommune, je nach Einwohnerzahl, eine unterschiedliche Anzahl an Kandidaten zur Wahl steht. Hier ein Überblick der Zahl der Ratsmitglieder pro Gemeinden nach den anstehenden Wahlen: Amel 17, Büllingen 17, Burg-Reuland 13, Bütgenbach 17, Eupen 27 (bisher 25), Kelmis 21, Lontzen 17, Raeren 21 und St..Vith 21. Die Gemeinderäte werden alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober vollständig neu besetzt. Die Sitzverteilung in den Gemeinden der DG wird gemäß dem D’Hondtschen System ermittelt. Das gleiche Wahlsystem wird für die Föderal-, Regional- und Gemeinschaftswahlen genutzt.


Was ist der Unterschied zwischen Gemeinderat und Gemeindekollegium?


Der Gemeinderat ist die Versammlung der gewählten Vertreter der Gemeinde. Er regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen, ob Haushalt, Gemeindesteuern, Gemeinde- oder Polizeiverordnungen. Er berät ebenfalls über jede andere Angelegenheit, die die übergeordneten Behörden ihm vorlegen. Das Gemeindekollegium dagegen ist das sogenannte Exekutivorgan der Gemeinde: Es ist also für die tägliche Verwaltung der Gemeinde zuständig und führt die Gemeinderatsbeschlüsse aus. Es setzt sich aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und mehreren Schöffinnen und Schöffen zusammen.


Wie groß sind die Gemeindekollegien?


Innerhalb von drei Monaten, ab dem Datum, an dem die Wahlen für gültig erklärt werden, verabschiedet der Rat ein sogenanntes Mehrheitsabkommen. Dieses schlägt vor, wer das Gemeindekollegium bildet. Auch die Anzahl Schöffinnen und Schöffen steht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde (Stand 1. Januar 2024). Hier eine Übersicht der Schöffenanzahl nach den anstehenden Wahlen: Amel 4, Büllingen 4, Burg-Reuland 3, Bütgenbach 4, Eupen 6, Kelmis 5, Lontzen 4, Raeren 5 und St.Vith 5.


Ab wie viel Uhr kann man am 13. Oktober mit Ergebnissen aus den neun DG-Gemeinden rechnen?


Die Wahlbüros sind am 13. Oktober bis 15 Uhr geöffnet. danach müssen die Wahlbürovorstände einige administrative Schritte durchgehen – insbesondere ein Protokoll des Wahltags verfassen, auf dem eventuelle Zwischenfälle vermerkt werden können – und die USB-Sticks, auf denen die Stimmabgaben für Wahlbüro gespeichert sind, einerseits beim Gemeindevorstand (Gemeindewahlen), der in der jeweiligen Gemeinde tagt, und andererseits beim Kantonsvorstand (Provinzwahlen), der für die Nordgemeinden in Eupen und die Südgemeinden in St.Vith tagt, persönlich abgeben. Dort werden die USB-Sticks ausgelesen und die Resultate elektronisch abgespeichert. Sobald für eine Gemeinde alle Resultate vorliegen, kann der Gemeindevorstand die Wahlverrichtungen abschließen und die Resultate freigeben. Diese werden dann unmittelbar auf der Webseite ergebnisse.gemeindewahlen.be zu sehen sein. Falls es keine Zwischenfälle gibt und keine Neuauszählungen vonnöten sind, könnten die ersten Wahlresultate – ohne Gewähr – ab 16.30 Uhr eintreffen. (sc)


Weitere Informationen gibt es auf dem Wahlportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft: gemeindewahlen.be.

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment