Polizeizone Weser-Göhl erklärt: So geht Heckenschneiden richtig

<p>Sicher durch den Herbst: Wer seine Hecke richtig schneidet, vermeidet Gefahren.</p>
Sicher durch den Herbst: Wer seine Hecke richtig schneidet, vermeidet Gefahren. | Illustrationsbild: dpa

Eupen

1.
Wer ist verantwortlich?

Ob Eigentümer, Mieter oder Bewirtschafter eines Grundstücks – alle sind verpflichtet, ihre Hecken und Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden, wenn sie in den öffentlichen Raum hineinragen. Auch bei gemeinschaftlich genutzten Grundstücken gilt: Alle Miteigentümer tragen die Verantwortung. Das Ziel ist klar: Niemand soll durch herausragende Äste oder dichte Hecken behindert oder gar gefährdet werden.

2.
Wann und wie oft muss geschnitten werden?

Ein freier Weg muss das ganze Jahr über gewährleistet sein. Aber spätestens bis zum 1. November jeden Jahres ist es an der Zeit, Hecken fachgerecht zu beschneiden. Dabei ist es wichtig, dass der Schnitt sauber durchgeführt wird – also mit glatten Schnittflächen, die nicht ausfransen. Denn auch die Ästhetik spielt eine Rolle.

3.
Was passiert mit dem Schnittgut?

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern auch jede Menge Schnittgut mit sich. In geschlossenen Ortschaften müssen die geschnittenen Äste sofort weggeräumt werden. Außerhalb dieser Zonen bleibt dafür bis zu acht Tage Zeit. Besonders bei Weißdornhecken ist Vorsicht geboten: Ihr Schnittgut kann Reifenpannen verursachen und muss daher umgehend von der Straße entfernt werden.

4.
Wie groß darf meine Hecke eigentlich sein?

Auch Hecken haben ihre Grenzen! Sie dürfen nicht mehr als 20 Zentimeter über die Grundstücksgrenze hinauswachsen. Darüber hinaus muss jederzeit sichergestellt sein, dass Verkehrsschilder, Hydranten und Straßenlaternen gut sichtbar bleiben und die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird.

5.
Gibt es Ausnahmen?

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Hecken, die unter Denkmalschutz stehen oder Teil eines ortstypischen Charakters sind, sowie Hohlgassen und Wanderwege, die nur von Fußgängern genutzt werden, fallen unter spezielle Regelungen. Hier kann das Gemeindekollegium auf Anfrage eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Übrigens, wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann protokolliert werden. (red/calü)

Genauere Infos über die Regelungen erteilen die Gemeinden.

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