Kinderbetreuung sollte insbesondere auf beruflich gering qualifizierte Mütter ausgerichtet sein. In bestimmten Sektoren sollten Abweichungen vom Lohntarifgesetz zugelassen werden, und die Arbeitslosenunterstützung sollte zeitlich befristet werden. Dies sind einige der ehrgeizigen Ziele, die der Hohe Rat für Beschäftigung in seinem jährlichen Gutachten zur Lage des belgischen Arbeitsmarktes festlegt.
Belgien ist das einzige Land in Europa, in dem die Arbeitslosenunterstützung nicht zeitlich begrenzt ist.
| Foto: dpa
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