Unübliche Bauweise in der Gemeinde Bütgenbach wird kostspielig

<p>Unübliche Bauweise in der Gemeinde Bütgenbach wird kostspielig</p>

Strafrechtlich ordnete der Richter für beide Angeklagte „nur“ einen Monat Haft zur Bewährung sowie eine zu drei Vierteln zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe von 24.000 Euro an.

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