Verbraucherschutzzentrale der DG beantwortet Fragen zum Mietrecht

<p>Verbraucherschutzzentrale der DG beantwortet Fragen zum Mietrecht</p>
Illustrationsfoto: dpa

Hierbei stellt sich oft die Frage: Wie finde ich heraus, ob mein Mietvertrag registriert ist? Auf diese und andere Fragen gibt die VSZ Ostbelgien in einer Mitteilung Antworten:

Wann darf indexiert werden?

Damit die Miete indexiert werden darf, müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sein: Der Mietvertrag muss schriftlich verfasst und bei der zuständigen Behörde formgerecht registriert sein.

Wie finde ich heraus, ob mein Mietvertrag registriert ist?

Ob der Mietvertrag registriert ist, kann ein Mieter selbst herausfinden und muss sich nicht nur auf das Wort des Vermieters verlassen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Per E-Mail-Anfrage:

Mieter können eine E-Mail an rzsj.amt.eupen@minfin.fed.be senden. In der E-Mail sollten die Nationalregisternummer, die Adresse der betroffenen Wohnung, das Datum des Inkrafttretens des Mietvertrags sowie der Name des Eigentümers (Vermieter) angegeben werden. Die Behörde bestätigt daraufhin, ob der Vertrag registriert ist.

Online-Überprüfung:

Wer sofort eine Antwort benötigt, kann online über die Plattform myminfin.be nachschauen. Nach dem Einloggen navigiert man zum Menüpunkt „Meine Wohnung und unbewegliche Güter“. Sollte der Mietvertrag dort nicht aufzufinden sein, ist er nicht registriert und der Mietpreis darf nicht indexiert werden.

Um sich bei MyMinFin anzumelden, wird die App itsme oder ein eID-Kartenlesegerät benötigt. Falls diese nicht verfügbar sind, können Mieter bei einer lokalen Registrierungsstelle (Gemeindeverwaltung St.Vith, Eupen oder Kelmis) einen digitalen Schlüssel für den Zugang zu den Onlinebehörden erhalten. Hierfür sind lediglich eine E-Mail-Adresse, eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung und ein gültiger Nationalausweis erforderlich.

Weitere Fragen zur Registrierung von Mietverträgen?

Bei weiteren Fragen zum Mietrecht kann die Webseite der Verbraucherschutzzentrale (verbraucherschutzzentrale.be) hilfreich sein. Sollte dort nicht genügend Information zu finden sein, steht die Beratung der Zentrale zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten sind per E-Mail (mietrecht@vsz.be) oder telefonisch unter 087 59 18 50.

Während der Sommermonate vom 28. Juni bis 30. August sind die offenen Sprechstunden am Dienstag und Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 16.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist die Beratung weiterhin per E-Mail erreichbar. (red/kupo)

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