IHK richtet Whistleblower-Meldekanal für Unternehmen ein

<p>IHK Ostbelgien bietet Unterstützung bei der Einrichtung einer Whistleblower-Meldeplattform an, die für alle größeren Unternehmen verpflichtend wird.</p>
IHK Ostbelgien bietet Unterstützung bei der Einrichtung einer Whistleblower-Meldeplattform an, die für alle größeren Unternehmen verpflichtend wird. | Illustrationsbild: dpa

In einer Mitteilung weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbelgien darauf hin, dass die Konsequenz des Fehlens eines internen Hinweisgebersystems hohe Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen zur Folge haben könne. Es sei daher von größter Bedeutung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einen Hinweisgeber-Meldekanal einzurichten, dessen gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind.

Die verpflichtende Einrichtung eines Meldekanal-Portals verfolge dabei das Ziel, den Mitarbeitern und Außenstehenden des Unternehmens oder der Organisation ein Tool an die Hand zu geben, um auf festgestellte oder vermutete Missstände und Verstöße wie z.B. Korruption, Betrug, Amtsmissbrauch oder Diskriminierung intern aufmerksam zu machen. Somit habe das Unternehmen die Möglichkeit, die gemeldeten Verstöße und Missstände intern zu prüfen und ggf. zu beheben, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangten und im Ernstfall neben Reputationsschäden auch finanzielle Einbußen nach sich ziehen würden.

Ein Mitarbeiter, der einen Verstoß oder Missstand melde, also der Hinweisgeber (Whistleblower), brauche sich nicht vor firmeninternen Konsequenzen, wie zum Beispiel Kündigung, Ablehnung einer Beförderung, negative Leistungsbeurteilung, etc. zu fürchten. Jeder, der eine Meldung tätige, sei in diesem Zusammenhang vor beruflichen Sanktionen geschützt.

„Im Verbund der belgischen IHKs bietet die IHK Ostbelgien den lokalen Firmen an, für sie ein solches ‚Whistleblowing-Portal‘ schlüsselfertig einzurichten. Es bietet, neben absoluter Anonymität und Diskretion, eine intuitive und einfache Handhabung des Programms, ohne spezifische IT-Kenntnisse und entspricht alle Anforderungen an die Datensicherheit.

Eingehende Meldungen werden mit geringem Verwaltungsaufwand von einem intern zu bestimmenden ‚Whistleblower-Officer‘ bearbeitet. Das System sieht vor, dass ausschließlich der Whistleblower-Officer und der Hinweisgeber durch ein individuelles Passwort bzw. Aktenzeichen Zugriff auf diese sensiblen Daten haben“, heißt es dazu in dem Schreiben an die Öffentlichkeit. Die Einrichtungskosten für dieses Portal und die monatliche Servicegebühr richten sich dabei nach der Anzahl Arbeitnehmer des Unternehmens. IHK-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die monatliche Servicegebühr, informiert die Industrie- und Handelskammer. (red/kupo)

Ansprechpartner für interessierte Firmen: Linda Evers von der IHK Ostbelgien unter linda.evers@ihk-ostbelgien.be

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