Seit über drei Jahrzehnten kommen viele Menschen zur Verbraucherschutzzentrale, um vor allem Unterstützung im Bereich Mietrecht zu erhalten. Im Schnitt sind es fast die Hälfte aller Anfragen. Diesem Umstand wurde durch das Inkrafttreten des neuen Geschäftsführungsvertrags mit der Regierung Rechnung getragen, sodass einerseits der Bereich Mietrecht in Zukunft neben den Themenbereichen wie Schuldner- oder Verbraucherberatung eine eigenständige Dienstleistung ist und andererseits gerade diese Dienstleistung seit knapp zwei Jahren als Referenzzentrum auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft fungiert, heißt es. Und weiter: „Ein Blick auf die Zahlen sagt vieles aus: Die Zahl der Ratsuchenden, die die Verbraucherschutzzentrale um Unterstützung im Bereich Mietrecht gebeten haben, ist um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr von 1.871 auf 2.134 gestiegen. Wir stellen fest, dass immer mehr Menschen persönlich zur Verbraucherschutzzentrale kommen, auch in Sachen Mietrecht. Obwohl die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sich telefonisch (42 %) an die Mietrechtsberatung wenden, nimmt die Zahl der Besucher von Jahr zu Jahr zu. Aber auch diejenigen, die via E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, haben leicht zugelegt und machen immerhin 22 Prozent aller Ratsuchenden im Bereich Mietrecht aus“, so die VSZ.
Die meisten Menschen kommen zur Mietrechtsberatung mit Fragen zum Thema „Kündigung“ (25 %). Der VSZ ist zudem aufgefallen, dass die Indexierung der Miete 2023 viele Menschen beschäftigt hat (19 %). Die Folgen der Energiekrise sind ebenfalls weiterhin spürbar gewesen. Besonders die steigende Inflation hat viele Mieter vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Als Reaktion darauf hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft neue Vorschriften zur Indexierung der Mieten eingeführt. Eine bedeutende Änderung besteht darin, dass die Mietpreisindexierung vorübergehend für ein Jahr an den Energieausweis (PEB) gekoppelt wurde. Das bedeutet, dass eine Mietanpassung nur möglich war, wenn das Mietobjekt über einen Energiepass verfügte und eine positive Bewertung erhielt. Bei einer negativen Bewertung war eine Indexierung nicht gestattet.
Obwohl die Verbraucherschutzzentrale diese Maßnahme begrüßt, haben einige Vermieter Schwierigkeiten, ihre Mieten wie gewohnt zu indexieren, da sie entweder keinen Energiepass besaßen oder dieser eine ungünstige Bewertung aufwies. Diese Regelung endete am 31. Dezember 2023.
Von den 4.335 Ratsuchenden, die die Hilfe der Verbraucherberatung 2023 in Anspruch genommen haben, waren knapp die Hälfte (2.134), also 49 Prozent, Anfragen zum Thema „Mietrecht“. Das sind lediglich 2 Prozent weniger als 2022.
Die Anzahl der Personen, die eine längere Mietrechtsberatung benötigen, ist gestiegen. So stieg die Prozentzahl der Beratungen zwischen 10 und 30 Minuten von 23 Prozent auf 31 Prozent, während die Kurzberatungen von 73 Prozent auf 63 Prozent gesunken sind. (red/kupo)

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