Seit 1893 besteht für alle Bürger des Landes Wahlpflicht, andernfalls droht eine Geldstrafe – nur Häftlinge waren bislang davon ausgenommen. Doch das Gesetz vom 15.
Super-Wahlsonntag hinter Gittern: Wie wird in belgischen Gefängnissen gewählt?
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren