Laut der Aachener Zeitung hat das erste der drei klagenden Missbrauchsopfer einen vom Landgericht Aachen vorgeschlagenen Vergleich mit dem Bistum Aachen abgelehnt. Die Rechtsanwältin Christina Ziems bestätigte diese Woche, dass ihr Mandant an einem Urteil interessiert sei.
Ein Urteil könnte als Präzedenzfall für weitere Verfahren dienen.
Der Kläger gibt an, 1990 während einer Nachhilfestunde in der Wohnung des damals im Kreis Heinsberg als Berufsschullehrer tätigen Pfarrers M. gefesselt und vergewaltigt worden zu sein. Das Landgericht hatte vorgeschlagen, sich auf eine Schmerzensgeldzahlung von 21.670 Euro zu einigen, obwohl der Kläger ursprünglich 325.000 Euro gefordert hatte.
Das Gericht und das Bistum erklärten während der mündlichen Verhandlung am 14. Mai, dass die Schilderungen des Klägers bezüglich seiner Vergewaltigung plausibel seien, insbesondere weil es mindestens zwei weitere Opfer des besagten Priesters gibt, der noch immer im Bistum Aachen lebt. Richter Uwe Meiendresch legte dar, dass der Bundesgerichtshof einmalige schwere Vergewaltigungen mit einem Schmerzensgeld von etwa 100.000 Euro bewertet. Nach Meiendreschs Ansicht sei dies eine angemessene Summe für den Kläger.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Vorschlags war die Anrechnung bereits gezahlter 35.000 Euro im kirchlichen Verfahren. Der verbleibende Betrag von 65.000 Euro wurde aufgrund ungeklärter Fragen zur Verjährung und Zuständigkeit auf ein Drittel reduziert, was knapp 21.670 Euro ergibt. Diese Unsicherheiten betreffen die Frage, ob die Tat aus dem Sommer 1990 verjährt sei und ob das Bistum oder das Land Nordrhein-Westfalen für den als Lehrer tätigen Geistlichen verantwortlich war.
Durch die Ablehnung des Vergleichs durch den Kläger könnte Richter Meiendresch am 2. Juli ein Urteil fällen, das auch über die Fragen der Verjährung und Zuständigkeit entscheidet. Diese Entscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Klageverfahren gegen die Kirche haben. Bisher hat noch kein deutsches Gericht entschieden, ob die Kirche sich in Bezug auf lange zurückliegende Missbrauchsfälle ihrer Priester auf Verjährung berufen darf. Rechtssicherheit wird erst bestehen, wenn der Bundesgerichtshof diese Fragen letztinstanzlich klärt.
Rechtsanwältin Ziems erklärte im Gespräch mit der Aachener Zeitung, dass die vom Gericht angesetzten 100.000 Euro Schmerzensgeld für ihren Mandanten wesentlich zu niedrig seien. Die langfristigen Folgen des traumatischen Erlebnisses für das Leben ihres Mandanten würden nicht ausreichend berücksichtigt. Der Mann sei schwer traumatisiert und kaum in der Lage, einer Arbeit nachzugehen.
Zusätzlich erklärte Richter Meiendresch, dass ein Urteil im Klageverfahren vermieden werden könne, wenn beide Parteien den Vergleich akzeptierten. Dies würde das Risiko ausschließen, dass ein Urteil zu ihren jeweiligen Lasten gefällt wird. Nun, da der Kläger den Vergleich jedoch abgelehnt hat, steht eine gerichtliche Entscheidung bevor.
Am 14. Mai wurden vor dem Landgericht Aachen zwei weitere Klagen von Missbrauchsopfern verhandelt. Auch in diesen Fällen schlug Richter Meiendresch einen Vergleich vor. Das Bistum und die beiden Kläger haben bis zum 11. Juni Zeit, schriftlich zu erklären, ob sie den Vergleich annehmen oder nicht. (mo)

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