Streit um Überstundenvergütung für Tagesmütter

<p>Die Vergütung von Überstunden, die konventionierte Tagesmütter leisten, steht zurzeit auf dem Prüfstand. Die neue Regelung hatten Tagesmütter und die CSP kritisiert.</p>
Die Vergütung von Überstunden, die konventionierte Tagesmütter leisten, steht zurzeit auf dem Prüfstand. Die neue Regelung hatten Tagesmütter und die CSP kritisiert. | Illustration: picture alliance/dpa

Worum geht es? Das neue Statut sieht für Betreuungspersonal in Heimarbeit sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden vor, davon 36 Stunden für die direkte Betreuungsarbeit und lediglich zwei Stunden für organisatorische Aufgaben wie Aufräumen, Einkaufen, Elterngespräche und administrative Tätigkeiten. „Diese Aufteilung wird von vielen als unzureichend angesehen, um alle anfallenden Aufgaben angemessen zu bewältigen“, hatte die CSP-Abgeordnete Steffi Pauels geschrieben und eine schriftliche parlamentarische Frage an die Ministerin angekündigt.

„Zunächst finde ich es befremdlich, dass ich über die Presse erfahre, dass mir eine schriftliche Frage von der CSP gestellt wurde, da diese mir bis zum heutigen Tag nicht vorliegt. Einen Beitrag zur sachlichen Diskussion kann ich in dieser Vorgehensweise nicht erkennen“ reagierte Ministerin Lydia Klinkenberg in dieser Woche und sprach von Profilierungsversuchen.

Die Einführung des „Vollstatuts“ stelle „unbestritten eine signifikante Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Tagesmütter“ dar, betont sie. Denn dieses neue Arbeitnehmer-Statut im öffentlichen Dienst, biete den Kinderbetreuern/-begleitern in Heimarbeit (den ehemaligen Tagesmüttern) viele Vorteile im Vergleich zum bis dato geltenden Teilstatut.

„Die Kinderbetreuer und Kinderbegleiter, die in ihren privaten Räumlichkeiten betreuen, erhalten zudem zusätzlich zu ihrem Gehalt eine Pauschale für die Nutzung der privaten Räumlichkeiten (unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder) und für die Verpflegung (abhängig von der Anzahl Betreuungsplätze). Zusätzlich zur vereinbarten Betreuungszeit werden die Kinderbetreuer und Kinderbegleiter 30 Minuten je Arbeitstag für organisatorische Angelegenheiten vergütet“, so Klinkenberg. „Die Tagesmütter konnten frei entscheiden, ob sie in das Vollstatut für Kinderbetreuer und Kinderbegleiter in Heimarbeit wechseln und in den Genuss der zahlreichen Vorteile kommen wollten oder nicht.“ Knapp 80 % der konventionierten Tagesmütter hätten sich für das Vollstatut entschieden. „Das allein zeigt, dass es für sie eine signifikante Verbesserung darstellt.“

Betreuung im Teilstatut bleibt auch

weiterhin möglich.

Eine Betreuung als konventionierte Tagesmutter im Teilstatut bleibe weiterhin möglich, biete jedoch nicht die zahlreichen Vorteile des „Vollstatuts“. „Im Teilstatut müssen die Tagesmütter teils 50 Stunden leisten. Dabei gilt besonders zu beachten, dass die im Vollstatut bezahlte Zeit für organisatorische Aufgaben im Teilstatut gar keine Berücksichtigung fand und findet.“

Nicht die Regierung, sondern das Zentrum für Kleinkindbetreuung (ZKB) sei für die Organisation des Einsatzes des Personals und die Überstundenregelung zuständig.

„Das ZKB sieht vor, dass Mehrstunden vom zuständigen Dienst genehmigt werden müssen und – so wie es grundsätzlich im öffentlichen Dienst gehandhabt wird – nicht ausgezahlt, sondern innerhalb einer Periode von vier Monaten abgebaut werden. Mögliche Überstunden, die beispielsweise durch eine verspätete Abholung der Kinder entstehen, werden erfasst und berücksichtigt“, schreibt die Ministerin. Es sei bedauerlich, dass trotz der Aufwertung der „falsche Eindruck“ erweckt werde, dass man die Bedürfnisse der Tagesmütter nicht ernst nehme, schreibt Klinkenberg in Richtung CSP. Sie verweist auch auf die Konzertierung mit den Sozialpartnern. „Sicher gibt es aber weiteren Optimierungsbedarf beim ZKB hinsichtlich der internen Kommunikation und Organisation.“

Sie habe den Verwaltungsrat des ZKB, in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber, darum gebeten, „mit dem Personal in den Austausch zu gehen und sämtliche offenen Punkte zu besprechen“, betont Ministerin Klinkenberg. (red/sc)

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