Joseph Meyer reagiert: „Richter sind Vorgaben der Regierung gefolgt“

<p>Illustration: dpa</p>
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„Weil das Tragen einer Mund-Nasenmaske häufig zum – von der WHO anerkannten – Krankheitsbild der Masken-Dyspnoe, selten der lebensbedrohlichen Masken-Apnoe, führen kann, handelte es sich für mich also bei den von mir ausgestellten Bescheinigungen nicht um Atteste im eigentlichen Sinn, sondern um ärztliche Bescheinigungen zur Vorbeugung einer Körperschädigung durch das Tragen der Mund- Nasenmaske.

Bedauerlicherweise sind meines Erachtens die Richter sowohl in Eupen als auch in Lüttich ausschließlich den Vorgaben durch die Regierung gefolgt, und sie haben dann den Gesetzestext entsprechend interpretiert, auch ohne Berücksichtigung wissenschaftlich gesicherter Fakten, wie z.B. auch festgehalten bei den Bestimmungen zum Maskentragen als Staubschutz im Arbeitsrecht.

Selbst wenn der von der WHO erhoffte Pandemievertrag und die Abänderungen der Internationalen Gesundheitsregeln (IHR) vorerst wohl scheitern werden, so ist abzusehen, dass weitere, weltweite Pandemieerklärungen durch die WHO zu erwarten sind. Deshalb wünsche ich unserer Gesellschaft dann die Ruhe und die Abgeklärtheit um nicht erneut in die gleiche Panik zu verfallen, und um dann nicht wieder dem globalen Gewinn- und Machtstreben einiger Weniger zum Opfer zu fallen.“ Zum Hintergrund: Das Eupener Strafgericht hatte Joseph Meyer wegen Urkundenfälschung im Mai 2023 zu drei Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Lütticher Appellationshof war letzte Woche diesem Urteil gefolgt. Wie die Kollegen in Eupen sah es die Lütticher Dreirichterkammer als erwiesen an, dass Meyer von August 2020 bis März 2021 medizinische Gefälligkeitsatteste ausgestellt hat, um so mindestens 30 Personen von der Mund- und Nasenschutzverpflichtung zu entbinden. Die Atteste, so belegten die Aussagen zahlreicher Personen, wurden infolge einfacher telefonischer oder schriftlicher Anfrage ohne jede vorherige Untersuchung ausgestellt. (sc)

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