Keine Zusatzkosten für MRT und CT: Verfassungsgericht verwirft Klage von Ärzten

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Ein Teilnehmer einer Bettruhestudie unterzieht sich einer MRT-Untersuchung, | Foto: dpa

Seit Anfang Dezember 2023 dürfen Krankenhäuser keine zusätzlichen Gebühren mehr für Magnetresonanztomographien (MRT) und Computertomographien (CT) verlangen, die während der Bürozeiten durchgeführt werden oder dringend erforderlich sind.

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