Seit Anfang Dezember 2023 dürfen Krankenhäuser keine zusätzlichen Gebühren mehr für Magnetresonanztomographien (MRT) und Computertomographien (CT) verlangen, die während der Bürozeiten durchgeführt werden oder dringend erforderlich sind.
Keine Zusatzkosten für MRT und CT: Verfassungsgericht verwirft Klage von Ärzten
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