Unsere Sprache

Zuerst möchte ich Herrn Boemer herzlichst zu seiner Analyse betreffend das Sprachengesetz gratulieren. In unsere Verfassung, unter Artikel 5, ist Deutsch ausdrücklich eingeschrieben. Wir haben Jahre um die Anerkennung gekämpft. Doch staatliche Intuitionen halten sich nicht dran. Dann dieses fadenscheinige Argument, es wäre zu aufwendig Strafzettel für Verkehrsdelikte in deutscher Sprache zu verfassen. Mit unglaublichem Erstaunen stellt man fest, sogar die Staatsanwaltschaft vergisst den Artikel 5 der Verfassung. Wie soll man verstehen, dass eine Klägerin vor Gericht Recht bekommen hat, weil sie gegen die Gesetzübertretung im Sprachgebrauch geklagt hat und die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen will. Man glaubt die Verfassung wäre das unantastbare Organ, welches den Bürger schützt. Man kommt ins Zweifeln. Auch bei der Corona-Geschichte wurde sie ausgeblendet. Ja wie Herr Boemer schrieb, fühlt man sich 40 Jahre zurückversetzt.

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