Konkret wird Artikel 7bis der Verfassung um folgenden Satz ergänzt: „Der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen streben bei der Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse den Schutz und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen an.“ Der Te
Definitiv grünes Licht: Tierschutz wird in der Verfassung verankert
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