Eupener Anwälte und Magistrate fordern „Rettung der Justiz“

<p>Im Foyer des Justizgebäudes in Eupen nahmen rund 50 Rechtsanwälte, Greffiers, Magistrate und Verwaltungsangestellte  an der Kundgebung teil.</p>
Im Foyer des Justizgebäudes in Eupen nahmen rund 50 Rechtsanwälte, Greffiers, Magistrate und Verwaltungsangestellte an der Kundgebung teil. | Ralf Schaus


Dazu gehören die Einhaltung der Gesetzgebung über die Anzahl der Magistrate und Mitarbeiter und eine angepasste Finanzierung des Gerichtswesens, sowie die Notwendigkeit eines effektiven Zugangs aller Bürger zur Justiz mittels diverser Aktionen in den einzelnen Gerichtsbezirken des Landes hingewiesen. Auch in Eupen wurde im Foyer des Justizgebäudes eine Kundgebung abgehalten.

Rund 50 Akteure der Justiz (Magistrate, Rechtsanwälte, Greffiers und Verwaltungspersonal) des Gerichtsbezirks Eupen beteiligten sich am Mittwoch ebenfalls an der Aktion. Das erklärte Ziel: Die künftige Regierung soll die Refinanzierung der Justiz auf ihre Prioritätenliste setzen. Marc Lazarus, Präsident der Vereinigung deutschsprachiger Magistrate betonte in seiner Rede, dass man angesichts des frisch eröffneten Gerichtsgebäudes, über das alle Akteure sehr glücklich seien, nicht in lähmender Dankbarkeit erstarren müsse. „Nüchtern und objektiv betrachtet wurden hier letztendlich nur die Voraussetzungen geschaffen, die es der Justiz ermöglichen, ihre Arbeit unter Bedingungen zu tun, die dem Standard eines Rechtsstaates im Jahr 2019 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger“, so Lazarus. Auch Elvira Heyen, Vorsitzende der Anwaltskammer Eupen, erinnerte an die katastrophalen Zustände, die unter anderem in den Gerichtsgebäuden in Namur und in Brüssel herrschen. Folgende Forderungen wurden von Marc Lazarus im Namen der deutschsprachigen Magistrate vorgetragen:

  • Einhaltung der gesetzlichen Personalkader (Magistrate, Greffiers und Verwaltungspersonal) in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften des Landes.
  • Eine tatsächliche Selbstverwaltung des Gerichtswesens, ohne Bevormundung durch die Exekutive, ausgestattet mit ausreichenden Mitteln, die durch die Justizbehörden selbst verwaltet werden, unter Kontrolle des Parlaments und des Rechnungshofes.
  • Eine Justiz, die allen zugänglich ist, was eine Erleichterung der administrativen und finanziellen Hürden beinhaltet, um in den Genuss des weiterführenden juristischen Beistands zu kommen (Pro-Deo-System), eine verminderte Mehrwertsteuer auf die Honorare der Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Notare und eine Erleichterung der Bedingungen, um Zugang zu den Gerichten zu erhalten.
  • Gerichtsgebäude, die sie sich für das dort arbeitende Personal und die Rechtsuchenden in einem angemessenen Zustand befinden.
  • Ein durch den Föderalstaat finanziertes leistungsfähiges und integriertes Informatiksystem, das eine Kommunikation zwischen allen Akteuren der Justiz ermöglicht.
  • Ein öffentlicher Dienst, in dem Qualität, Quantität und Effizienz gleichwertig sind.

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