Gemäß der belgischen Gesetzgebung müssen Organisationen, die zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt sind, ihren Spendern jährlich eine solche Bescheinigung ausstellen, falls die Spenden steuerliche Vorteile ermöglichen.
Änderung bei Spenden: Steuervorteil gibt es nur mit der passenden Nummer
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