Brüsseler Staatsanwaltschaft überlastet: Keine Verfolgung mehr von Drogenkonsumenten

<p>Auch Konsumenten von harten Drogen, wie Heroin oder Kokain, werden bis zu einer gewissen Menge nicht weiter verfolgt.</p>
Auch Konsumenten von harten Drogen, wie Heroin oder Kokain, werden bis zu einer gewissen Menge nicht weiter verfolgt. | Illustrationsfoto: dpa/ Felix Zahn

Die Richtlinie setzt fest, dass der Staatsanwaltschaft nur bei Besitz von mehr als fünf Gramm Kokain, Heroin oder Amphetaminen berichtet wird. Für Cannabis und Haschisch wurde der Grenzwert von drei auf zwanzig Gramm angehoben.

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