Die Richtlinie setzt fest, dass der Staatsanwaltschaft nur bei Besitz von mehr als fünf Gramm Kokain, Heroin oder Amphetaminen berichtet wird. Für Cannabis und Haschisch wurde der Grenzwert von drei auf zwanzig Gramm angehoben.
Brüsseler Staatsanwaltschaft überlastet: Keine Verfolgung mehr von Drogenkonsumenten
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