Menschen sollen schneller zurück auf den Arbeitsmarkt

<p>Menschen sollen schneller in die Arbeitswelt zurück.</p>
Menschen sollen schneller in die Arbeitswelt zurück. | Illustrationsfoto: dpa

Das Abkommen trat demnach am 1. Januar 2024 in Kraft und „vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren und somit die Vermittlung aus einer Hand“, teilte das Kabinett mit. Die Vereinbarung stütze sich auf bewährte Modelle aus anderen Regionen und biete eine einheitliche Begleitung von Versicherungsnehmern während ihrer Krankheit in ganz Belgien. Durch vereinfachte Prozesse beabsichtigten die Partner, mehr Möglichkeiten für eine schnelle Rückkehr in die Arbeitswelt zu schaffen. „Diese Rahmenvereinbarung ist ein bedeutender Schritt für die Unterstützung krankgeschriebener Personen in unserer Gemeinschaft. Indem wir die individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen und eine koordinierte Zusammenarbeit sicherstellen, schaffen wir optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Dabei liegt der Fokus darauf, die Kompetenzen der Krankgeschriebenen zu stärken und sie aktiv in den Arbeitsmarkt zurückzuführen“, erklärt Isabelle Weykmans. Personen, die krankgeschrieben wurden (Arbeitsunfähigkeit von mehr oder weniger als einem Jahr), die motiviert sind zurück in die Arbeit zu finden und deren Gesundheitszustand die Wiedereingliederung zulässt, haben die Möglichkeit auf die Maßnahmen der „Rückkehr ins Arbeitsleben“ zurückzugreifen. Bei der sozio-professionellen Wiedereingliederung spiele der Vertrauensarzt der Krankenkasse eine entscheidende Rolle, indem er den Gesundheitszustand der krankgeschriebenen Person bewertet und eine mögliche Rückkehr in die Beschäftigung einschätzt. In einer ersten Phase werde die Wiederaufnahme der früheren Arbeit nach Anpassung des Arbeitsplatzes oder der vorhandenen Arbeitssituation in Betracht gezogen. Wenn dies nicht möglich sei, könne eine Anfrage beim Arbeitsamt gestellt werden. Dieses stelle dann ein Dienstleistungsangebot bereit, um eine maßgeschneiderte Begleitung zu gewährleisten und gegebenenfalls einen Plan zur sozialberuflichen Integration zu erstellen. Hier komme eine Aktualisierung der Kenntnisse oder das Erlernen eines neuen Referenzberufs in Frage. (red/kupo)

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