Keine Zusatzgebühr mehr bei Zahlung mit Plastikgeld

Zusatzgebühren bei elektronischen Zahlungen sind künftig nicht mehr erlaubt. | Photo News



„Ab dem 9. August müssen die Verbraucher keine Zuschläge mehr zahlen, wenn sie die gängigsten Bankkarten verwenden, auch nicht für kleine Beträge oder bei Online-Einkäufen.“ Dies erklärte der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Vizepremierminister der CD&V, Kris Peeters. „Die Wirtschaftsinspektion wird sicherstellen, dass die neue Gesetzgebung eingehalten wird.“ Werden Zuwiderhandlungen denn auch schon sofort bestraft? Nein. Peeters: „In einer ersten Phase werden die Händler auf die neuen Vorschriften aufmerksam gemacht. Unbelehrbare aber riskieren eine Geldstrafe zwischen 2.000 und 800.000 Euro.“

Das neue Gesetz setzt die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie der EU, auch PSD II genannt) um. Die PSD II macht Schluss mit Grauzonen. Diese Beseitigung des Rechtsvakuums soll zum einen Innovationen im Zahlungsverkehr fördern. Zum anderen sollen die Sicherheit erhöht sowie Kundenrechte gestärkt werden. Das ist die Theorie. Und in der Praxis? Händler dürfen keine Gebühren für die Verwendung der gängigsten Bankkarten wie Bancontact, Maestro, Visa und Mastercard mehr erheben. Das Verbot gilt für alle Beträge, also auch für kleine Einkäufe. Ab sofort werden auch Einkäufe im Internet ohne zusätzliche Kosten getätigt. Die neue Regelung tritt am 9. August (10 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes im Staatsblatt) in Kraft.

In einigen Branchen sind die Margen, die beim Verkauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen erzielt werden, sehr niedrig, denken Sie zum Beispiel an Zeitungshändler. Die Umsetzung der PSD-II-Richtlinie hindert einen Händler nicht daran, Kreditkartenzahlungen abzulehnen oder nur ab einem bestimmten Mindestbetrag zu akzeptieren.

Positiv für Online-Bezahler: Entsteht (ohne fahrlässiges Verhalten) ein Betrugsfall während des Online-Bankings, sinkt die Haftungsgrenze für die Verbraucher: Bisher lag diese Grenze bei maximal 150 Euro – dank der PSD II sind es künftig nur 50 Euro.

Schließlich werden der elektronische Zahlungsverkehr und der Schutz der Finanzdaten der Verbraucher strengeren Sicherheitsstandards unterliegen, wodurch das Betrugsrisiko begrenzt wird. Um den Banken genügend Zeit zur Anpassung zu geben, wird diese Verordnung erst Anfang 2020 in Kraft treten. Kris Peeters: „Wir wollen den elektronischen Zahlungsverkehr stärker fördern. Sie bieten mehr Sicherheit, weil sie den Geldfluss reduzieren. Auch der elektronische Zahlungsverkehr erleichtert die Bekämpfung des Steuerbetrugs.“