Roland Jost, vier seiner Mitarbeiter und acht zu der Jost Gruppe gehörenden Unternehmen waren, grob formuliert, Verstöße gegen die in der EU gültigen Rechtsvorschriften in Sachen grenzüberschreitender Transporte vorgeworfen worden.
Verfahren gegen Jost Group endet mit Vergleich – schlimmste Anschuldigungen fallengelassen
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