Eine Sonderinspektion der Steuerverwaltung nimmt sich die Buchführung der belgischen Krankenhäuser vor. Im Fokus steht dabei das Vorgehen bei der Honorarabrechnung der Klinik mit ihren Ärzten.
Die Honorarabrechnungen mit Ärzten, die in den Kliniken in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten, sind der Steuerinspektion ein Dorn im Auge. | Marijan Murat/dpa
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