„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Das föderale Migrationszentrum Myria verlangt deutliche Garantien, dass Belgien dieses in Artikel3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot bei der Rückführung von Flüchtlingen konsequent anwendet.
Die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, ist untersagt. Illustration: reporters | 4
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