Am späten Donnerstagabend hat das Kammerplenum definitiv das Gesetz verabschiedet, das Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streicht. Der freiwillige Schwangerschaftsabbruch gilt dann nicht mehr als Straftat, es sei denn, er wird außerhalb der seit 1990 geltenden gesetzlichen Auflagen begangen.
Das war vor 40 Jahren: Kundgebung in Brüssel für eine Legalisierung der Abtreibung. Seit 1990 ist in Belgien der freiwillige Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. | Photo News
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