DuO-Ausbildungsförderung kann noch bis 15. November beantragt werden

<p>DuO-Ausbildungsförderung kann noch bis 15. November beantragt werden</p>
Illustrationsbild: Angelika Warmuth/dpa

DuO steht für „Du und Ostbelgien“ – mit dieser Ausbildungsförderung möchte die Regierung der DG nach eigenen Angaben zum einen mehr Kandidaten für ein Studium oder eine Ausbildung in sogenannten Mangelberufen gewinnen und diese zum anderen an den Standort Ostbelgien binden. „Bislang sind ca. 350 Anträge im Ministerium eingegangen. Ein Großteil davon betreffen die Studiengänge Lehramt Primar und Lehramt Kindergarten sowie Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften an der Autonomen Hochschule Ostbelgiens (AHS). In der Mittelständischen Ausbildung liegen die Berufsbilder Elektroinstallateur und Bauschreiner vorne“, resümiert die Ministerin in dem Schreiben.

Personen, die alle Kriterien erfüllen und einen Antrag auf DuO stellen möchten, können das bis zum 15. November tun. Alle Anträge, die bereits eingereicht wurden, aber aktuell noch unvollständig sind, müssen ebenfalls bis zu diesem Datum vervollständigt werden, heißt es weiter.

Die Förderung wird abhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung oder Vertragsunterzeichnung gewährt: zwischen dem 1. Juli und 31. August ab September, im September ab Oktober und im Oktober ab November.

Der Betrag ist nicht rückzahlbar, wenn der DuO-Empfänger nach erfolgreichem Abschluss während zehn Jahren mindestens fünf Jahre halbzeitig in der DG arbeitet. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, möchte die Person nicht in der Region arbeiten oder erfüllt die Bedingungen nicht, ist die Ausbildungsförderung teilweise oder ganz zurückzuzahlen.

Diese Verpflichtung verkürzt sich auf drei Jahre, wenn Schüler des berufsbildenden Sekundarschulwesens DuO maximal zwei Jahre erhalten haben oder Studierende bzw. Lehrlinge ihren ersten Antrag im Übergangsjahr 2023-24 fristgerecht stellen und ihr erstes Jahr erfolgreich abgeschlossen haben.

Im aktuellen Schuljahr qualifizieren 95 Berufsbilder für die Gewährung von Ausbildungsförderung. Dazu zählen sämtliche Studiengänge, die an der AHS angeboten werden. Auch die berufsbildenden Abteilungen des RSI Eupen, mit Ausnahme der Sozialkosmetik, die Abteilung für Bürokaufleute des BIB Büllingen, sowie die Fachrichtungen Holztechnik, KFZ-Mechatronik und Landwirtschaft des TI St.Vith und die Abteilungen Pflegehilfe sowie Verwaltung und Geschäftsführung an der MG St.Vith fallen darunter.

Weiterhin berechtigen das staatlich anerkannte Zahnmedizinstudium und das Medizinstudium für die Inanspruchnahme von Fördermitteln, dies gilt sowohl für das Inland als auch das Ausland. Hinzu kommen 72 verschiedene duale Ausbildungen, beispielsweise für Berufe wie Metzger, Bäcker, Heizungsinstallateur, Optiker, Bauschreiner, Dachdecker, Gärtner und Verkäufer. Auch die drei dualen Bachelorstudiengänge für Versicherungsmakler, Buchhalter sowie Public and Business Administration bieten Anrecht auf die Ausbildungsförderung, heißt es abschließend. (red/kupo)

Weitere Informationen und Antragstellung gibt es HIER.

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