Abdeslam hatte vergangene Woche beantragt, nicht nach Frankreich ausgeliefert zu werden und seine Strafe in Belgien verbüßen zu dürfen. Diese Forderungen lehnte ein Gericht in Brüssel am Mittwoch ab, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Nach Ansicht des Richters konnte demnach nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass seine Menschenrechte in Frankreich verletzt würden.
Abdeslam ist sowohl für die Terroranschläge in Paris 2015 als auch in Brüssel 2016 schuldig gesprochen worden. Die Anschläge in der französischen und in der belgischen Hauptstadt gehen auf dieselbe Terrorzelle zurück. In Frankreich wurde er bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Für den Prozess um die Brüsseler Terroranschläge wurden er und vier weitere Angeklagte im Juli vergangenen Jahres nach Belgien ausgeliefert. Hier steht das genaue Strafmaß noch aus. Es wird nach Beratungen von Geschworenen und Gericht in den nächsten Tagen erwartet.
Bei der Anschlagsserie vom 13. November 2015 in Paris hatten Extremisten 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Durch die Terroranschläge am Landesflughafen in Zaventem und in der Metro-Station Maelbeek am 22. März 2016 starben 35 Menschen, 340 wurden verletzt. (dpa/calü)

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