Der Ortsverkehr ist hiervon ausgeschlossen. Betroffen von dieser Regelung sind Hochstraße zwischen der Kreuzung mit der Nöretherstraße und Weimser Straße einschließlich Bourletgasse und Winweg, Simarstraße zwischen dem Kreisverkehr Nöretherstraße/Simarstraße sowie dem Kreisverkehr Aachener Straße/Rathausplatz. (red)

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