Ursprünglich war besagte Beschwerde in Antwerpen eingereicht worden, jedoch aus Zuständigkeitsgründen nach Ostflandern übertragen und dort untersucht worden. Nach sorgfältiger Untersuchung fand die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür, dass Rousseau strafbare Handlungen begangen hat, und entschied sich daher, den Fall einzustellen. (belga/svm)

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