Heutzutage kann der Zahlungsrückstand selbst für eine kleine geschuldete Summe schnell zu einer großen Ausgabe werden, wenn Kosten für Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassobüros oder Anwälte hinzukommen. Das soll sich aber ändern.
Ab 1. September gelten neue Regeln für Schuldeneintreibung
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