Ab 1. September gelten neue Regeln für Schuldeneintreibung

<p>Um Verbraucher besser vor zum Teil horrenden Gebühren im Fall von unbezahlten Rechnungen, die angemahnt werden, zu schützen, treten am 1. September neue Regeln in Kraft.</p>
Um Verbraucher besser vor zum Teil horrenden Gebühren im Fall von unbezahlten Rechnungen, die angemahnt werden, zu schützen, treten am 1. September neue Regeln in Kraft. | Illustrationsbild: Patrick Pleul/dpa

Heutzutage kann der Zahlungsrückstand selbst für eine kleine geschuldete Summe schnell zu einer großen Ausgabe werden, wenn Kosten für Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassobüros oder Anwälte hinzukommen. Das soll sich aber ändern.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment