Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinden, den tatsächlichen Kostenpreis für die Verteilung (TKV) zu berücksichtigen. Ein Kontrollorgan muss der Anpassung zustimmen.
Wasserpreis steigt in der Gemeinde Bütgenbach
Bereits abonniert?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinden, den tatsächlichen Kostenpreis für die Verteilung (TKV) zu berücksichtigen. Ein Kontrollorgan muss der Anpassung zustimmen.
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren