Diese Neuregelung, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten soll, betrifft letztlich nur die einmalige Zulassungssteuer (Steuer bei Inbetriebnahme). Die jährliche Kfz-Steuer bleibt unverändert.
Grünes Licht für Reform der Kfz-Zulassungssteuer
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