Grünes Licht für Reform der Kfz-Zulassungssteuer

<p>Die Höhe der Zulassungssteuer wird u.a. nach der Umweltbelastung des Fahrzeugs berechnet.</p>
Die Höhe der Zulassungssteuer wird u.a. nach der Umweltbelastung des Fahrzeugs berechnet. | Foto: dpa

Diese Neuregelung, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten soll, betrifft letztlich nur die einmalige Zulassungssteuer (Steuer bei Inbetriebnahme). Die jährliche Kfz-Steuer bleibt unverändert.

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