Diese Neuregelung, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten soll, betrifft letztlich nur die einmalige Zulassungssteuer (Steuer bei Inbetriebnahme). Die jährliche Kfz-Steuer bleibt unverändert.
Grünes Licht für Reform der Kfz-Zulassungssteuer
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab
9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren