Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hindere die zuständigen Behörden nicht daran, einen Antrag auf Zulassung in Anwendung des Vorsorgeprinzips abzulehnen, schreibt Eleanor Sharpston in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. Das mit der Verordnung eingeführte System sei solide und ermögliche die Erfassung und Korrektur von Bewertungsfehlern.
Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort müssen sich mehrere Aktivisten vor einem Strafgericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie in Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert hatten, um sie unverkäuflich zu machen.
Um den Fall richtig einschätzen zu können, will das französische Gericht nun vom EuGH wissen, ob die EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Verordnung mit dem Vorsorgegrundsatz vereinbar ist.
Das EuGH-Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Oft orientieren sich die Richter dabei an der Einschätzung der Generalanwälte, die in den Verfahren als eine Art unabhängige Gutachter fungieren.
Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden, nachdem mehrere Behörden zu dem Schluss kamen, dass nicht ausreichend erwiesen sei, ob das Mittel krebserregend ist. (dpa)
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