Leibesvisitationen bei Brüsseler Terrorprozess sind nicht rechtens

<p>Leibesvisitationen bei Brüsseler Terrorprozess sind nicht rechtens</p>
Foto: belga

Das Gericht urteilte, dass es keine rechtliche Grundlage für die besagten Maßnahmen gebe. Für jeden Verstoß legte das Gericht eine Strafe von 1.000 Euro pro Tag fest, mit einem Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Angeklagten. (belga/svm)

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