„Dunkelgrüne“ Fonds verfolgen ein nachhaltiges Ziel, wie in Artikel 9 der europäischen „Offenlegungsverordnung“ beschrieben. Diesen Fonds ist es untersagt, Menschen und der Umwelt „erheblichen“ Schaden zuzufügen.
Ein Viertel der „dunkelgrünen“ Fonds ist doch nicht so nachhaltig
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