Verknoteter Lauf

Vielen war auf Anhieb wohl nicht klar, was diese ominöse Anspielung auf den „verknoteten Lauf“ am UNO-Gebäude in New York bedeuten sollte, von dem Herr Heck schreibt.

Erst eine kleine Recherche im Internet ergibt: Vor dem UN-Gebäude steht eine Skulptur, die einen Colt mit verknotetem Lauf darstellt. Vom schwedischen Künstler Carl Fredrik Reuterswärd nach der Ermordung John Lennons 1980 geschaffen, vom Staat Luxemburg angekauft und 1988 der UNO geschenkt. Eine Replik steht übrigens im Park des Kanzleramtes in Berlin. Sie wird als Symbol für das Prinzip der Gewaltlosigkeit gedeutet.

In diesem Zusammenhang könnte man Herrn Heck daran erinnern, dass die UN-Charta zwar ein Friedensgebot enthält. Allerdings waren die Gründer dieser Organisation realistisch genug, zu erkennen, dass ein solches Gebot nicht verlangen darf, sich bedingungslos einem Angreifer zu unterwerfen.

Artikel 51 der Charta ist da eindeutig:

„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.(…)“

„Die UN-Vollversammlung hat die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ab 24. Februar 2022 als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta missbilligt und damit das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine gem. Art. 51 UN-Charta bestätigt. Eine historisch große Mehrheit von 141 der 181 abstimmenden Mitgliedsstaaten stimmten am 2. März 2022 in New York für eine entsprechende Resolution; nur 5 Länder votierten dagegen (Belarus, Eritrea, Nordkorea, Russland, Syrien), 35 enthielten sich (u. a. China, nicht aber Serbien).“

(Wikipedia und Handelsblatt mit einem ausführlichen Artikel vom 02.03.2022)

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