Auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31.
NRW: Maskenpflicht im ÖPNV entfällt zum 1. Februar 2023
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