Was sich am 1. Februar ändert

<p>Vollzeit-Elternurlaub kann fortan nur noch für Kinder bis fünf Jahren beantragt werden.</p>
Vollzeit-Elternurlaub kann fortan nur noch für Kinder bis fünf Jahren beantragt werden. | Foto: dpa

1. Zeitkredite und thematische Urlaube. Vollzeit-Elternurlaub kann fortan nur noch für Kinder bis zu fünf Jahren beantragt werden.

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