„Nachteilsausgleich auf dem Prüfstand“ – Widersprüche zu ursprünglich beabsichtigten Zielen

<p>Seit 2017 besteht für die Schüler der DG die Möglichkeit eines „Nachteilsausgleichs“. Obschon dieser keinen Einfluss auf die Bewertung haben sollte, sieht die Realität anders aus.</p>
Seit 2017 besteht für die Schüler der DG die Möglichkeit eines „Nachteilsausgleichs“. Obschon dieser keinen Einfluss auf die Bewertung haben sollte, sieht die Realität anders aus. | Illustrationsbild: picture alliance

„Der Nachteilsausgleich befreit den Schüler oder die Schülerin aber ausdrücklich nicht davon, die Kompetenzerwartungen der Rahmen- und Lehrpläne zu erfüllen“, stellt Andreas Jerusalem zu Beginn seiner Interpellation gleich klar.

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