„Der Nachteilsausgleich befreit den Schüler oder die Schülerin aber ausdrücklich nicht davon, die Kompetenzerwartungen der Rahmen- und Lehrpläne zu erfüllen“, stellt Andreas Jerusalem zu Beginn seiner Interpellation gleich klar.
„Nachteilsausgleich auf dem Prüfstand“ – Widersprüche zu ursprünglich beabsichtigten Zielen
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