„Les grand-parents n’auront pas la garde de leur petits enfants“ - So lautet das Urteil eines(r) Richters(in) in Lüttich. Keiner hat die Kinder – abgesehen von den Eltern – so lieb wie die Großeltern. Ich habe im Laufe der Zeit einige Erfahrungen sammeln können, was die Unterbringung der kleinen Kinder außerhalb der Familie betrifft. Alle Entscheidungen nach Situationsanalyse werden zum Besten des Kindes getroffen, so heißt es.
„Blut ist dicker als Wasser“, so sagt es das Sprichwort, was die Liebe zum Menschen betreffen soll. Liebe Richter, gebt den Großeltern der zwei kleinen Kinder eine Chance. Begleitet sie (wie üblich nach Richterbeschluss) wohlwollend, aber entreißt die Kinder nicht ihrer bekannten Umgebung. Haben in diesem Fall die gesetzlichen Paragrafen zugunsten des Muttermörders (Vater der Kinder hat die Wahl der Unterbringung) mehr Wert, als das Wohlergehen (die Psyche) der Kinder? „Selbst Armut ist kein Grund, der Familie die Kinder wegzunehmen“ – dixit Joseph Wresinski. In der Hoffnung, dass das Urteil revidiert wird, eventuell, indem Bernard De Vos zurate gezogen wird, möchte ich die Großeltern der Kinder nach meinen Möglichkeiten unterstützen.
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